Bei Fragen rund um Weg und Steg:
Werkhof/Wegmacher
Kontakt: Fabian Schärer,
Bei einem Wasserleitungsbruch oder wenn gar kein Wasser mehr kommt:
Brunnmeister Bernhard Erb: 079 257 63 93
Bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung:
Gemeindeinterne Nummer: 061 981 43 61 ab 17:00 Uhr Polizei: 117
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Notruf lebensbedrohlich? Rettungsdienst: 144
Notruf nicht lebensbedrohlich? Hier steht Ihnen die «Medizinische Notrufzentrale (MNZ)» für ein beratendes Gespräch zur Verfügung: 061 261 15 15
Ein Todesfall – was tun?
Der Verlust einer nahestehenden Person oder Gedanken über das eigene Sterben sind mit grossen Emotionen verbunden. Doch genau in solchen Situationen sind Ruhe und Sachlichkeit gefragt. Die Gemeindeverwaltung hilft Ihnen Schritt für Schritt die notwendigen Massnahmen bei einem Todesfall zu treffen.
Tod (aus Familienhandbuch BL)
Die ersten Schritte bei einem Todesfall
Hinweise zum Todesfall herausgegeben von BKB