Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Polizeigesetz in Kraft, welches nun auch Bestimmungen zu den gemeindepolizeilichen Aufgaben enthält und damit die Kompetenzbereiche von Kanton und Gemeinden im polizeilichen Bereich regelt.
Während die Polizei Basel-Landschaft insbesondere für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gefahrenabwehr zuständig ist, obliegt die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung den Gemeinden.
Polizeinotruf 117
Gemeindeinterne Nummer bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung