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Kanton fördert altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum

Die Förderung des altersgerechten Wohnens ist Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Wohnbauförderung, welches per 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Menschen im AHV-Alter können durch Inkrafttreten des Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen bei altersgerechten Umbaumassnahmen ihres Wohneigentums unterstützt werden. 

Die Unterstützung umfasst einerseits Beratung zu altersgerechtem Wohnen und anderseits finanzielle Förderbeiträge durch den Kanton. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Organisation Procap mit entsprechenden Beratungen und der Vorprüfung von Förderbeiträgen beauftragt. Zu diesem Zweck führt Procap in Liestal neu eine Fachstelle für altersgerechte Wohnumbauten. Mit der Broschüre «Altersgerechte Umbauten von Wohnraum» soll das «Förderprogramm für den Umbau von bestehendem Wohnraum im Kanton Basel-Landschaft für Personen im AHV-Alter» vorgestellt und verbreitet werden. Die Informationen richten sich an die Anspruchsgruppen des kantonalen Förderprogramms, an die Fachstellen Alter der Gemeinden, an die Informations- und Beratungsstellen der Versorgungsregionen, an Organisationen und Vereine mit Bezug zum Thema Alter und weitere Interessierte.

Weiterführende Informationen: Broschüre «Altersgerechte Umbauten von Wohnraum»

 

 

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